Hilfe, mein Kind ist krank

Anruf

In solch unvorhergesehenen Fällen informieren Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn über Art (meldepflichtige Krankheiten) und Dauer der Krankheit in der Zeit zwischen 07:15 Uhr und 08:00 Uhr per Telefon 09661 810003 oder – falls das Telefon überlastet ist - per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ist Ihr Kind am folgenden Tag auch noch so krank, dass ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist, müssen Sie nochmals anrufen. Wenn Sie bereits am ersten Tag eine Krankheitsdauer von mehreren Tagen angegeben haben, entfällt die weitere Benachrichtigung.

Falls ihr Kind unentschuldigt fehlt, sind wir als Schule gehalten, uns bei den bekannten telefonischen Kontakten über den Verbleib Ihres Kindes zu erkundigen.

Falls hier niemand zu erreichen ist, müssen wir die Polizei verständigen, die dann an der Wohnadresse Erkundigungen einzieht.

Schriftliche Mitteilung

Über die telefonische Information hinaus erwartet die Schule eine schriftliche Mitteilung, in der Sie das Versäumnis unter Angabe des Zeitraums bestätigen.

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen ist ein Attest vom Arzt notwendig. Wir gehen davon aus, dass Sie mit Ihrem Kind beim Arzt waren und ein entsprechendes Attest vorweisen können. Das Attest muss möglichst zeitnah in der Schule vorgelegt werden.

Häufen sich Krankheitstage, so muss in Erwägung gezogen werden, die Schulfähigkeit des Schülers zu überprüfen. Befindet sich der Schüler bereits in fachärztlicher Behandlung, so sollte dieser ein Attest ausstellen. In besonderen Fällen kann auch eine amtsärztliche Untersuchung verlangt werden.

Tipp

Haben Sie Ihr Kind durch Ihre schriftliche Zustimmung an einer Klassenfahrt verbindlich angemeldet, sind Sie dazu verpflichtet, auch im Krankheitsfall die Kosten für diese Fahrt zu tragen. Schließen Sie möglichst eine Reiserücktrittsversicherung ab, welche die anfallenden Kosten der Klassenfahrt übernimmt.

Geplantes Fernbleiben vom Unterricht -
Beurlaubung -

Beurlaubung für einzelne Stunden oder längere Zeiträume

Schüler können sich vom Unterricht beurlauben lassen, sofern wichtige Gründe vorliegen und der Schulleiter dies genehmigt. Der Beurlaubungsantrag sollte möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Tage vor dem Termin, im Sekretariat abgegeben werden. In dringenden und unvorhersehbaren Fällen können Ausnahmen gewährt werden. Dabei muss stets sichergestellt sein, dass keine angesagten Leistungsnachweise stattfinden. Sollte es dennoch so sein, muss dies vorher mit dem jeweiligen Fachlehrer abgeklärt werden.

Wichtige Gründe sind beispielsweise

  • religiöse oder nationale Feiertage
  • persönliche Anlässe wie eine Hochzeit, ein Jubiläum oder eine Geburt im engsten Familienkreis
  • schwere Erkrankung oder ein Todesfall innerhalb der Familie
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation innerhalb der Familie
  • Arztbesuche oder ärztlich verordnete Kuren
  • Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit (mit Vorlage der Einladung)
  • politische, kulturelle, wissenschaftliche oder sportliche Veranstaltungen oder Wettkämpfe, an denen Ihr Kind aktiv teilnimmt (mit Vorlage der Einladung)
  • Schüleraustausch
  • Vorstellungsgespräche (mit Vorlage der Einladung)
  • Besuche bei Beratungsstellen oder Behörden


Längere Beurlaubungen oder auch eine Beurlaubung für die Tage vor oder nach den Ferien müssen unbedingt einige Wochen im Voraus beantragt werden.

Wichtiger Hinweis!

Wird Ihrem Antrag nicht stattgegeben und die Kinder fehlen dennoch fehlen, handelt es sich um eine „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“, die in manchen Fällen sanktioniert wird. Das Ordnungsamt kann Strafgelder zwischen 500 und 2.500 Euro verhängen. Die Höhe des Ordnungsgeldes ist vom jeweiligen Fall abhängig. Bevor diese höchste Form der Strafe verhängt wird, stehen allerdings zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten.

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